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Badeordnung

Haus- und Badeordnung

I. Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Bad.

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5. Das Rauchen ist in unserem Hallenbad sowie in den Umkleide- und Sanitärbereichen nicht gestattet.

6. Behälter aus Glas (Getränke-Flaschen, Shampoo-Flaschen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. Es können natürlich auch unsere Kundenbriefkästen in den Umkleidebereichen genutzt werden.

9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden von diesem vor fremdem Zugriff sicher verwahrt.

 

II. Öffnungszeiten und Zutritt

10. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.

11. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

12. Der Zutritt ist nicht gestattet:

- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

- Personen, die Tiere mit sich führen,

- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.

- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Kinder unter 7 Jahren ist der Zutritt ohne eine aufsichtspflichtige erwachsene Person (18 J.) nicht gestattet. Kindern ab 7 Jahren (sofern sie Seepferdchen besitzen) ist der Zutritt gestattet. Besitzen Sie das entsprechende Schwimmabzeichen nicht, so ist Ihnen der Zutritt nur in Begleitung einer einsichtsfähigen und verantwortlichen Person gestattet. Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

13. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.

14. Die am Automaten/beim Kundenservice gelösten Eintrittskarten sind nur an dem jeweiligen Tag gültig

15. Die Wasserflächen sind 30 Minuten vor dem Schließen des Bades zu verlassen; Duschen und Umkleidebereiche sind aufzusuchen.

16. Die Räumlichkeiten sind bis zu den angegeben Schließzeiten zu verlassen.

 

III. Haftung

17. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

18. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhanden kommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

19. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

20. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.

 

IV. Benutzung der Bäder

21. Die Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden 180 Minuten. Bei überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.

Die Verlängerung der Badezeit kostet pro 30 Minuten €0,50 (Normalbaden) bzw. €0,70 (Warmbaden)

22. Den Schrank hat der Badegast selbst zu verschießen. Den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für den Verlust der Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von €12,00 zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.

23. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

24. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

25. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.

26. Alle Badegäste müssen Badebekleidung tragen. (Damen: Badeanzug oder Bikini; Herren: Badehosen oder Badeshorts). Neoprenanzüge sind grundsätzlich erlaubt. Straßenkleidung und T-Shirts dürfen im Wasser grundsätzlich nicht getragen werden.

27. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

a) der Sprungbereich frei ist

b) nur eine Person den Startblock betritt

28. Das Springen von den langen Seiten des großen Beckens ist nicht gestattet.

29. Das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches sind untersagt.

30. Das Rennen auf den Beckenumgängen ist wegen der hohen Unfallgefahr nicht gestattet.

31. Die Benutzung von Schwimmflossen, Tauchbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Schwimmbrillen (Augenschutzbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

32. Das Ballspielen ist nur mit aufblasbaren Wasserbällen erlaubt.

33. Während des Babyschwimmens sind das Baby- und das Kleinkinderbecken für den öffentlichen Badebetrieb gesperrt.

34. Das Untertauchen anderer Personen ist nicht gestattet.

35. Schwimmkurse dürfen nur von hauseigenem Personal durchgeführt werden.

36. Eine beabsichtige kommerzielle Nutzung des Schwimmbades und der Wasserflächen ist im Vorfeld mit der Geschäftsführung abzusprechen.

 

Sport Club Siemensstadt Berlin e.V.

Februar 2021